Neues aus dem Stadtrat Berching - 02/20

24. November 2020

24.11.2020 - Neuigkeiten zum Vorhaben „Neubau der Grund- und Mittelschule“

Viele Bürger der Gemeinde Berching stellen sich derzeit sicherlich die Frage: "Wie geht es denn eigentlich mit dem Neubau der Schule voran?".

In der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2020 in der Kulturhalle erfolgte jetzt wieder ein kleiner Schritt auf dem langen und steinigen Weg bis zur Fertigstellung des Schulneubaus. Es wurde die genaue Verfahrensweise für die Ausschreibung der Architektenleistungen (den sogenannten "Architektenwettbewerb") beschlossen.

Warum ist diese Entscheidung für das Vorhaben wegweisend?

Da diese Architektenleistung vom Umfang her entsprechende gesetzliche Schwellenwerte überschreitet und es sich bei der Stadt Berching um einen Öffentlichen Auftraggeber handelt, muss die Ausschreibung europaweit nach sehr strengen gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Geregelt wird dies durch die Vergabeverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).

Es gibt aber für die Stadt Berching innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens durchaus Spielräume.

Unter anderem kann z.B. die Architektenleistung in fünf verschiedenen Verfahrensvarianten ausgeschrieben werden. Die Spanne reicht hier vom Verfahrenstyp 1 "Verhandlungsverfahren" ohne wirklichen Architektenwettbewerb mit (salopp formuliert) Aussichten auf ein "Wundertütenergebnis" bis zu den anspruchsvollsten Verfahrenstypen 4+5 "Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem offenem Planungswettbewerb". Bei dieser Verfahrensart ist in rein planerischer Hinsicht beim Ergebnis die höchste Qualitätsstufe zu erwarten. Das liegt aber unter anderem daran, dass der in der Wettbewerbsjury verpflichtend hinzuzuziehenden Fraktion an fachkundigen Architekten in jedem Fall ein Sitz mehr zusteht als der Fraktion der Entscheidungsträger der Stadt Berching. Weiterhin steht hier der Bayerischen Architektenkammer (BYAK) mehr Mitspracherecht und sogar das letzte Wort bei der Auswahl der Jury-Architekten zu. Somit hat also bei dieser Variante der Bauherr selbst nicht mehr die Zügel in der Hand.

Da es sich aber schon allein aufgrund des innerstädtischen Standorts um ein sensibles Vorhaben mit sehr vielen Schnittstellen zur Bürgerschaft, zum Stadtleben, zum innerstädtischen Verkehrsaufkommen, und, und, und handelt, muss die letzte Entscheidungsgewalt unserer Meinung nach bei der Stadt Berching und seinen Entscheidungsträgern bleiben.

Wie wurde entschieden?

Der Stadtrat hat sich letztendlich für das Verfahren 3 mit vorgeschaltetem nichtoffenem Planungswettbewerb entschieden. Hier sitzen den Entscheidungsträgern der Stadt Berching in der Wettbewerbsjury zwar auch fachkundige Architekten gegenüber, aber die beiden Fraktionen erhalten die gleiche Sitzanzahl. Ein weiteres zündendes Argument für diese Ausschreibungsvariante war auch, dass die Auswahl der Jury-Architekten durch die Stadt erfolgen darf.

Wie geht's jetzt weiter?

Ein Arbeitskreis bestehend aus der derzeitigen Schulleitung, Mitgliedern der Stadtverwaltung und des Stadtrats sowie dem Projektsteuerungsbüro Pfaller erarbeiten in der nächsten Zeit die genauen Wettbewerbsgrundlagen und Bewerbungsfragebögen als Einstieg in die dann folgende einmonatige Bewerbungsphase für die teilnehmenden Architekten.

Nach der Bewerbungsphase wird auf Grundlage definierter Benotungskriterien anhand der Bewerbungsfragebögen die jeweilige "Eignung" der Architekten für dieses Projekt festgestellt. Nach dem Auswahlverfahren steigen die bestbewerteten Büros (ca. 3-5) in den eigentlichen Architektenwettbewerb ein und haben dann für die Erarbeitung Ihrer Beiträge ca. 6-10 Wochen Zeit. Anschließend führt die Wettbewerbsjury die Prüfung und Wertung der Beiträge durch.
Am Ende dieses Prozesses kürt dann die Jury den besten Entwurf.

Wie steht die Fraktion der SPD zu diesem Beschluss?

Wir unterstützen diesen Beschluss, da nach unserer Meinung das gewählte Verfahren einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Stadt und dem planerischen Anspruch an das Objekt darstellt.

Um aber ein in jeglicher Hinsicht so perfekt wie mögliches Ergebnis zu erhalten, sollte der zuvor beschriebene Arbeitskreis der Stadt Berching von den Kompetenzen her auch so ausgewogen wie möglich besetzt werden.

Wir sind auf jeden Fall schon sehr gespannt auf das weitere Verfahren und hoffen letztendlich auf ein tolles Wettbewerbsergebnis, welches so viele Interessen wie möglich befriedigt.

2020-11-24
DZ

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