27.10.2020 - Wer braucht schon genaue Informationen für eine Grundsatzentscheidung!
Während der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2020 in der neuen Kulturhalle konnte man wieder einmal ein Paradebeispiel für eine Politik der gezielten Desinformation seitens der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters Eisenreich beobachten.
Es stand gleich zum Beginn der langen Tagesordnung das Thema "Kindergarten St. Marien in Berching - Neubau statt Sanierung" zur Debatte. Nur konnte man hier relativ schnell feststellen, daß eine Debatte seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters offensichtlich gar nicht erwünscht war.
Nachfragen und kritische Anmerkungen, welche seitens mehrerer Stadträte angebracht wurden, sind kurz und knapp mit vorformulierten Argumenten "abgeschmettert" worden.
Zum Thema:
Einleitend zum Tagesordnungspunkt wurde von H. Kühnlein jun. vom gleichnamigen Architekturbüro in einer Machbarkeitsstudie mit mehreren Planvarianten kurz erläutert, daß die eigentlich bereits vor zwei Jahren (23.10.2018) vom Stadtrat beschlossene Sanierung nicht zielführend und unwirtschaftlich sei.
In zweiten Teil des kurzen Vortrags wurden ohne große detaillierte Erläuterung zu Raumprogrammen, etc. verschiedene Neubaukonzepte mit Gesamtkosten zwischen ca. 2,7 bis 3,2 Mio. Euro vorgestellt. Der Bürgermeister hatte diesem Vortrag nicht viel hinzuzufügen und übergab das Wort an die Räte für Nachfragen und Wortmeldungen.
Die ersten Meldungen bestanden eher aus wohlwollenden Kommentaren mit der Kernaussage
"… ist doch klar, es kommt dann wohl gar nichts anderes in Frage, als ein Neubau …!".
Stadtrat Zeller stellte dann als Erster die anscheinend für die Verwaltung etwas unbequeme Frage, wieso den Stadträten (bis auf die eine Woche vor der Sitzung verteilten kurzen Stichworte) keinerlei genaueren Informationen vorgelegt worden sind. Insbesondere sprach er die von H. Kühnlein vorgetragenen Plankonzepte und Kostenansätze an, welche den Räten vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestanden hatten.
Die Sitzungsunterlagen lassen zwar triftige Gründe für den Sinneswandel bei der Stadtverwaltung erkennen, enthielten aber ansonsten keinerlei greifbare Informationen und das obwohl der Findungsprozeß in der Verwaltung schon seit langer Zeit läuft und anscheinend auch schon relativ lange feststand, daß die Sanierung wohl hinfällig sein wird.
Aus Sicht von Zeller kann und darf der Stadtrat mit den wenigen Informationen, welchen den Räten hier mit sehr wenig Vorlauf zur Verfügung gestellt wurden, keinen Grundsatzbeschluß treffen.
Kurz erklärt:
Was ist in diesem Fall das Besondere an einem Grundsatzbeschluß?
Selbst wenn sich der eingeschlagene Weg des Neubaus am alten Standort zu einem späteren Zeitpunkt als falsch herausstellen würde, könnte der Stadtrat aufgrund der Formulierung des getroffenen Grundsatzbeschlusses nicht mehr regulierend eingreifen.
Seitens der Verwaltung reagierte man darauf sehr "verschnupft" und verwies mehrmals auf die für die Stadträte bestehende Möglichkeit der individuellen Nachfrage bei der Verwaltung, um entsprechende Informationen erhalten zu können.
Der anschließend gestellte Geschäftsordnungsantrag von Zeller auf Vertagung der Entscheidung bis zum Zeitpunkt des Vorliegens genauerer Informationen wurde nur knapp mit 9 zu 8 Stimmen abgelehnt. In der danach entbrannten Debatte entstand der Eindruck, daß bei mehreren Ratsmitgliedern die Zweifel an der Grundsatzformulierung des dann im späteren Verlauf mit der Ratsmehrheit getroffenen Beschlusses gewachsen waren.
Wir wollen hier Punkte erwähnen, auf die in der Sitzung nicht genauer eingegangen wurde und zu denen den Räten auch vorab keine Informationen vorlagen:
Aber hier zeigt sich aus unserer Sicht wieder einmal ein gezielt eingesetztes Informationsdefizit, worauf in der Vergangenheit schon mehrmals von diversen Stadträten (und das fraktionsübergreifend) immer wieder hingewiesen wurde:
Wichtige Informationen müssen jedem Stadtrat rechtzeitig, in gleichem Umfang und vor allen Dingen unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Persönlich von einzelnen Räten bei der Verwaltung ergatterte Puzzle-Teile stehen eben dann nicht allen Mitgliedern des Stadtrats zur Verfügung und verzerren daher den Entscheidungsprozeß.
An dieser Stelle gilt es ruhig auch nochmal zu erwähnen, daß Stadträte, anders als Bürgermeister und Verwaltungsangestellte, ehrenamtlich tätig sind und somit nicht über die Zeit und teilweise auch gar nicht über die nötigen Sachkenntnisse verfügen, um den für eine fundierte und ausgewogene Entscheidung notwendigen Vollständigkeitsgrad der Sitzungsunterlagen beurteilen zu können. Diese Verantwortung liegt allein bei der die Sitzung vorbereitenden Stadtverwaltung!
Die Nutzung des individuellen Nachfragerechts der Stadträte sollte im Regelfall allein Verständnisfragen und der Einholung ergänzender Informationen vorbehalten sein.
Wie steht die Fraktion der SPD zu diesem Beschluß?
In diesem speziellen Fall war für die Mitglieder des Stadtrats vom Tag des Beschlusses am 23.10.2018 bis ca. 19.10.2020 der Sachstand dieser, daß der Kindergarten St. Marien saniert wird.
Jetzt kam für die meisten Stadtratsmitglieder völlig überraschend die Ankündigung, daß nicht mehr saniert, sondern neu gebaut werden soll.
Über den fast zweijährigen Findungsprozeß von Bürgermeister und Verwaltung sind den Stadträten Informationen lediglich über die Schlußfolgerungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt worden. Der Weg dorthin ist komplett im Dunkeln geblieben.
Wir als Fraktion stehen trotz unserer Bedenken zu der Entscheidung, daß der Neubau die bessere Variante ist als die Sanierung.
Aus unserer Sicht ist aber mit der Formulierung dieses Grundsatzbeschlusses der weitere Weg komplett vorbestimmt und der Stadtrat selbst hat sich ohne das Vorliegen genauer Informationen seiner zukünftigen Eingreifmöglichkeiten beraubt und das bei einem Bauvorhaben mit einem Kostenumfang von wahrscheinlich mehr als 3,5 Mio. Euro!!
2020-10-27
DZ